Verhinderungspflege

Sie pflegen Ihre Angehörigen und planen Urlaub? Oder sie sind selbst kurzfristig erkrankt und können sich nicht mehr um Ihre Liebsten kümmern? Gern können Sie dafür Unterstützung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wir helfen Ihnen dabei.

Was ist eine Verhinderungspflege?

Wer seine Familienangehörigen pflegt, weiß, dass dies eine echte Herausforderung sein kann.


Sollte Sie als pflegende/r Angehörige/r  vorübergehend durch Urlaub oder eigener Krankheit die täglichen Aufgaben nicht erfüllen können, springt die Verhinderungspflege für Sie ein.


Diese Möglichekeit hat der Gesetzgeber vorgesehen um die pflegenden Angehörigen zu entlasten und die nötige Pflegeleistung zu erhalten.


Die Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab Pflegegrad II und kann bis zu 2.418 Euro

pro Jahr betragen.


Vorraussetzung ist, dass Sie als Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben, bevor Sie erstmalig verhindert waren.


Bei der Verhinderungspflege müssen die Leistungen bis spätestens 31.12. des Jahres genommen werden. Restbeträge verfallen mit dem Jahreswechsel. 




Für weitere Informationen beraten wir Sie gern.